Die Strom-Falle: Warum Rentner & Pflegebedürftige oft draufzahlen – und wie du dir dein Geld zurückholst
Kennst du das Gefühl? Der Brief vom Energieversorger liegt im Briefkasten, und du traust dich kaum, ihn aufzumachen. Schon wieder eine Erhöhung? Schon wieder eine Nachzahlung? Alles wird teurer – Lebensmittel, Miete, Heizung. Aber die Rente wächst nicht im gleichen Tempo mit.
Besonders bitter ist das für Menschen, die krankheitsbedingt viel zu Hause sind. Wer den ganzen Tag im Sessel oder im Pflegebett liegen muss, verbraucht natürlich mehr Strom und Heizung als jemand, der den ganzen Tag im Büro ist. Das ist keine Verschwendung, das ist Notwendigkeit!
Aber es gibt gute Nachrichten: Es gibt versteckte Töpfe und Rechte, die kaum einer kennt. Hier erfährst du, wie du dir Geld zurückholst, das dir zusteht.
1. Der Geheimtipp: Stromkosten für Hilfsmittel (Das wissen die wenigsten!)
Hast du oder dein Angehöriger elektrische Hilfsmittel zu Hause? Damit meine ich:
- Ein elektrisches Pflegebett
- Einen Elektrorollstuhl oder E-Scooter
- Einen Sauerstoffkonzentrator
- Ein Beatmungsgerät
- Einen Patientenlifter
- Eine Wechseldruckmatratze (gegen Wundliegen)
Wichtig zu wissen: Diese Geräte fressen Strom – und zwar deinen Strom! Aber laut Gesetz (§ 33 SGB V) ist der Betrieb dieser Geräte Teil der Therapie. Das bedeutet: Die Krankenkasse muss die Stromkosten dafür erstatten.
Viele Kassen zahlen das aber nicht automatisch. Du musst dich melden!
So holst du dir das Geld: Du kannst entweder eine Pauschale beantragen (oft ca. 5–6 Euro pro Monat pro Gerät) oder den genauen Verbrauch abrechnen.
Kopiere einfach diesen Text für deine Krankenkasse:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übernahme der Stromkosten für meine verordneten elektrischen Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, E-Rollstuhl, Sauerstoffgerät) gemäß § 33 SGB V. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie eine Pauschale zahlen oder eine genaue Berechnung benötigen. Bitte erstatten Sie mir diese Kosten rückwirkend für die letzten 4 Jahre.“
Ja, du hast richtig gelesen: Du kannst das bis zu 4 Jahre rückwirkend fordern! Das können schnell mal ein paar Hundert Euro sein.
2. Die Kostenfalle „Grundversorger“
Hand aufs Herz: Wann hast du zuletzt deinen Stromanbieter gewechselt? Vor 10 Jahren? Noch nie? Gerade ältere Menschen sind oft sehr treu und bleiben beim lokalen Stadtwerk in der „Grundversorgung“.
Leider wird Treue hier bestraft. Die Grundversorgung ist fast immer der teuerste Tarif. Die Angst, beim Wechseln plötzlich ohne Strom dazustehen, ist unbegründet. In Deutschland darf der Strom nicht einfach abgestellt werden, nur weil man den Anbieter wechselt.
Der Tipp: Schau auf Vergleichsportalen (Check24 oder Verivox). Oft spart ein Wechsel 200 bis 300 Euro im Jahr. Wenn dir das Online-Zeug zu kompliziert ist, frag deine Kinder oder Enkel. Die machen das in 10 Minuten für dich.
3. Hilfe bei kleiner Rente (Grundsicherung)
Wenn die Rente so klein ist, dass du „Grundsicherung im Alter“ bekommst, ist der normale Strom leider im Regelsatz enthalten. Du musst ihn also vom Geld zum Leben bezahlen.
ABER es gibt eine Ausnahme: Wenn du dein Wasser mit Strom erwärmst (Durchlauferhitzer / Boiler), steht dir ein Mehrbedarf zu! Das Amt muss dir dann jeden Monat mehr Geld überweisen. Prüf unbedingt deinen Bescheid, ob dieser Posten („Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung“) draufsteht. Wenn nicht: Widerspruch einlegen!
Fazit: Lass nichts verfallen!
Niemand schenkt dir etwas, aber du musst auch nichts verschenken. Gerade die Stromkosten für Hilfsmittel sind bares Geld, das dir zusteht. Die Kassen spekulieren oft darauf, dass die Leute das nicht wissen.
Sei schlauer. Mach den Antrag fertig. Und wenn du Fragen hast, schreib es in die Kommentare!

Hallo,
Ich habe nach Schlaflaboruntersuchung, ärztlich verordnet, seit 2024 ein CPAP- Gerät mit Atemmaske für Nachts.
Wenn ich nun dieses Schreiben wegen der Stromerstattung der KK schicke, woher soll ich den genauen Stromverbrauch wissen? Oder soll ich dann lieber gleich um Pauschalbetrag bitten?
Gruß,
Melanie Hunger
Hallo Melanie,
danke für die wichtige Frage! Aus Erfahrung sage ich ganz klar: Beantrage erst einmal die Pauschale.
Warum? Die genaue Abrechnung ist oft ein bürokratischer Albtraum. Du müsstest genau nachweisen, wie viele Stunden das Gerät lief (Betriebsstundenzähler) und wie viel Watt es verbraucht, und das dann mit deinem aktuellen Strompreis verrechnen.
Die meisten Kassen akzeptieren eine monatliche Pauschale (oft zwischen 5 € und 8 €) ohne großes Nachrechnen. Das spart dir Zeit und Nerven. Schreib einfach: ‚Hiermit beantrage ich die Erstattung der Stromkosten für mein Hilfsmittel (CPAP) als monatliche Pauschale, rückwirkend ab Erhalt des Gerätes.‘
Viel Erfolg! Andreas