P-Konto Bescheinigung 2026: So sicherst du dir mehr Geld!
Der automatische Sockelbetrag von 1.560,00 € ist nur die Basis. Der Gesetzgeber hat in § 903 Abs. 1 ZPO klar geregelt: Wenn du nachweist, dass dir mehr Geld zusteht, muss die Bank dieses Guthaben unpfändbar stellen und an dich auszahlen.
1. Wer bekommt einen höheren Freibetrag? (Die vollständige Checkliste)
Nach § 903 Abs. 1 ZPO kannst du folgende Beträge zusätzlich schützen lassen:
- Gesetzliche Unterhaltspflichten: Wenn du für Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige zahlst oder mit ihnen in einem Haushalt lebst.
- Leistungen für Dritte (Bedarfsgemeinschaft): Das ist der Punkt, den viele vergessen! Wenn du als Haushaltsvorstand Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld) für andere Personen in deiner Wohnung entgegennimmst, ist dieses Geld für diese Personen geschützt und darf nicht für deine Schulden gepfändet werden.
- Kindergeld & Kinderzuschlag: Diese Gelder sind vollumfänglich zusätzlich zum Sockelbetrag geschützt.
- Pflegegeld: Als zweckgebundene Leistung ist es für die Pflege bestimmt und darf dir nicht weggenommen werden.
- Einmalige Sozialleistungen: Nachzahlungen, Beihilfen für die Erstausstattung der Wohnung oder Klassenfahrten sind über die Bescheinigung abzusichern.
💡 Beispiel: Der Rettungsschirm für die Familie (Rechnung 2026)
Hier siehst du, wie die Entgegennahme von Leistungen den Schutz nach oben schraubt. Beispiel: Ein Vater im Bürgergeld-Bezug mit zwei Kindern und Partnerin:
- Sockelbetrag (automatisch): 1.560,00 €
- Zuschlag 1. Person (Ehefrau/Unterhalt/Bedarfsgemeinschaft): $+ 585,23$ €
- Zuschlag jede weitere Person (2 Kinder = 2x 326,04 €): + 652,08 €
- Kindergeld (2 Kinder = 2x 259,00$ €): + 518,00 €
- Pflegegeld (z. B.2 x für die Kinder PG2): + 694,00 €
Das Ergebnis:
1.560,00 € + 585,23 € + 652,08 € + 518,00 € + 694,00 € = 4.009,31€
Wahrheit Pur: Ohne die Bescheinigung nach § 903 ZPO würde die Bank alles über dem Sockel pfänden. Mit dem Dokument sind über 4.000 € sicher. Das Geld für deine Kinder und deine Partnerin bleibt in der Familie!
Wo holst du dir die Bescheinigung? (Deine 6 Optionen)
Es gibt verschiedene „geeignete Stellen“, die dir das Dokument ausstellen dürfen. Hier ist die Liste, wer dir helfen kann – und wo die Tücken liegen:
- Der Arbeitgeber: Wenn du in einem festen Arbeitsverhältnis stehst, kann dein Chef oder die Personalabteilung die Unterhaltspflichten (z. B. für Kinder oder Ehepartner) bescheinigen, da diese Daten ohnehin für die Lohnabrechnung vorliegen.
- Wahrheit Pur: Viele Arbeitgeber scheuen den Aufwand oder haben Angst vor Haftung. Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, dir die Bescheinigung auszustellen, können es aber tun. Fragen kostet nichts!
- Der Insolvenzverwalter / Treuhänder: Wenn du dich bereits in einer Privatinsolvenz befindest, ist er deine wichtigste Anlaufstelle. Er kann der Bank gegenüber die Freigabe höherer Beträge erklären.
- Wahrheit Pur: Er hat ein Interesse daran, dass dein P-Konto korrekt läuft, damit er nur den Teil bekommt, der wirklich pfändbar ist.
- Die Sozialbehörden (Kostenlos): Jobcenter, Familienkasse oder Sozialamt.
- Wahrheit Pur: Diese Stellen stellen oft nur Bescheinigungen für die Leistungen aus, die sie selbst an dich zahlen (z. B. Kindergeld oder Bürgergeld). Für „fremde“ Beträge wie Pflegegeld von einer anderen Kasse schicken sie dich oft weg.
- Die Pflegekasse: Speziell für das Pflegegeld. Sie müssen dir bescheinigen, dass es sich um eine zweckgebundene Leistung nach dem SGB XI handelt.
- Anerannte Schuldnerberatungsstellen (Kostenlos): Sie sind die „Allrounder“ und können alles in ein Dokument packen.
- Wahrheit Pur: Die Wartezeiten sind oft katastrophal. Wenn dein Konto heute gesperrt wurde, hilft dir ein Termin in drei Monaten nicht weiter.
- Anwälte & Steuerberater (Schnell): Sie sind gesetzlich als „geeignete Stelle“ anerkannt.
- Wahrheit Pur: Das ist der VIP-Weg. Es kostet zwar Geld (ca. 40 € bis 80 €), aber du hast das Dokument oft noch am selben Tag in der Hand. Wenn Miete und Strom fällig sind, ist das gut investiertes Geld.
Dokumente für den Antrag
- Leistungsbescheide (Bürgergeld-Bescheid, aus dem die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hervorgehen).
- Kindergeldbescheid.
- Pflegegeldbescheid.
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Achtung: Die Bank selbst darf diese Bescheinigung nicht ausstellen! Sie ist nur der Empfänger und muss prüfen, ob die Bescheinigung von einer der oben genannten „geeigneten Stellen“ kommt.
📝 Das rechtlich vollständige Universal-Anschreiben (Copy & Paste)
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Ausstellung einer Bescheinigung zur Vorlage bei meinem Kreditinstitut zwecks Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf meinem P-Konto.
Ich bitte um Bescheinigung der folgenden unpfändbaren Beträge:
- [ ] Gesetzliche Unterhaltspflichten (§ 903 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)
- [ ] Entgegennahme von Leistungen für weitere Personen im Haushalt / Bedarfsgemeinschaft (§ 903 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)
- [ ] Laufende Geldleistungen nach dem SGB (Kindergeld / Pflegegeld)
- [ ] Einmalige Sozialleistungen
Bitte senden Sie mir das Dokument zeitnah zu, um meine wirtschaftliche Existenz zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name]
🛡️ Fazit
Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, darf nicht zulassen, dass die Bank das Geld der Partnerin oder der Kinder für die eigenen Schulden nutzt. § 903 Abs. 1 ZPO ist dein Werkzeug gegen diese Ungerechtigkeit. Nutze es!
