Illustration im Graphic Novel Stil: Ein Schutzschild schützt Menschen vor Pfändung und Gläubigern.

P-Konto 2026: So schützen Sie Ihr Geld sicher vor Pfändung

Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder die Bank plötzlich das Konto sperrt, bricht für viele die Welt zusammen. Aber Panik ist ein schlechter Ratgeber. Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist dein gesetzliches Recht, um dein Überleben zu sichern. Hier erfährst du ohne Beschönigung, was du jetzt wissen musst.

Was ist ein P-Konto überhaupt?

Ein P-Konto ist kein spezielles neues Konto, sondern eine Zusatzfunktion für dein ganz normales Girokonto. Es sorgt dafür, dass ein gesetzlich festgelegter Grundbetrag (das Existenzminimum) für dich verfügbar bleibt, selbst wenn eine Pfändung vorliegt. Aktuell liegt dieser Grundfreibetrag bei 1.559,99 € pro Kalendermonat (Stand 2026). Alles, was unter dieser Grenze liegt, darf die Bank nicht an deine Gläubiger auszahlen.

Wie und wo bekomme ich es?

Du musst nicht zu einer speziellen Bank gehen. Jede Bank oder Sparkasse, bei der du bereits ein Girokonto hast, ist gesetzlich verpflichtet, dieses auf Verlangen in ein P-Konto umzuwandeln.

  • Der Antrag: Ein formloser Antrag bei deiner Bank reicht aus.
  • Die Frist: Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von 4 Geschäftstagen vollziehen.
  • Wichtig: Du darfst nur ein einziges P-Konto besitzen. Wer schummelt, riskiert den kompletten Pfändungsschutz.

Die Vorteile: Warum du es brauchst

  • Sicherheit: Deine Miete, Strom und Lebensmittel sind gesichert. Das Geld bis zum Freibetrag von 1.559,99 € gehört dir.
  • Lastschriften laufen weiter: Solange Deckung im Rahmen des Freibetrags vorhanden ist, werden wichtige Zahlungen nicht einfach zurückgebucht.
  • Automatischer Schutz: Du musst nicht bei jeder neuen Pfändung zum Amtsgericht rennen; der Grundfreibetrag steht monatlich automatisch fest.

Die Nachteile: Die bittere Wahrheit

Ein P-Konto ist kein „Gratis-Pass“. Es hat Konsequenzen, die du kennen musst:

  • Schufa-Eintrag: Die Umwandlung wird der Schufa gemeldet. Das ist kein Weltuntergang, aber deine Kreditwürdigkeit ist damit erst einmal am Boden.
  • Kein Dispo mehr: Überziehungskredite werden sofort gekündigt. Du lebst nur noch von dem, was wirklich auf dem Konto drauf ist.
  • Höhere Gebühren: Viele Banken lassen sich den Aufwand teuer bezahlen und verlangen höhere monatliche Kontoführungsgebühren.
  • Eingeschränkte Karten: Echte Kreditkarten werden oft eingezogen und gegen einfache Debit- oder Prepaid-Karten getauscht.

Was du unbedingt wissen musst (Die Insider-Infos)

  • Erhöhung des Freibetrags: Wenn du Unterhalt für Kinder zahlst oder eben Pflegegeld erhältst, steht dir mehr als der Grundbetrag zu.
  • Die Bescheinigung (S2410): Um den Freibetrag zu erhöhen, brauchst du eine offizielle Bescheinigung (z. B. von der Pflegekasse, dem Arbeitgeber, einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung). Ohne dieses Papier gibt die Bank keinen Cent über dem Grundbetrag frei.
  • Anspar-Regel: Du darfst Guthaben in den nächsten Monat übertragen, aber Vorsicht: Wenn du über Monate zu viel ansammelst, kann der Schutz irgendwann erlöschen.

Fazit: Wahrheit Pur

Das P-Konto ist kein Statussymbol, sondern ein Überlebenswerkzeug. Wer Schulden hat, sollte nicht warten, bis die erste Pfändung einschlägt. Die Umwandlung ist dein Schutzschild gegen die totale finanzielle Handlungsunfähigkeit. Es schränkt dein Leben ein (Schufa, kein Dispo), aber es bewahrt dich vor der Obdachlosigkeit und dem Hunger.

Häufige Fragen zum P-Konto (FAQ)

Seit der letzten Anpassung liegt der automatische Grundfreibetrag bei 1.599,99 € pro Kalendermonat. Dieser Betrag ist für jeden Kontoinhaber gesetzlich geschützt, ohne dass man dafür eine extra Bescheinigung braucht. Alles, was darüber hinausgeht, wird von der Bank einbehalten, sofern kein erhöhter Freibetrag (z. B. durch Unterhalt oder Pflegegeld) nachgewiesen wird.

Nein, auf keinen Fall! Das Gesetz ist hier knallhart: Jeder Bürger darf nur ein einziges Pfändungsschutzkonto besitzen. Wenn Sie versuchen, bei zwei Banken gleichzeitig ein P-Konto zu führen, begehen Sie eine Straftat. Die Banken gleichen dies über die Schufa ab – wer hier schummelt, verliert jeglichen Pfändungsschutz und riskiert eine Anzeige.

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Girokonto innerhalb von 4 Geschäftstagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln. Lassen Sie sich nicht mit Ausreden abwimmeln. Falls die Bank trödelt, drohen Sie schriftlich mit einer Beschwerde bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Die bittere Wahrheit ist: Viele Banken verlangen für den Mehraufwand höhere Gebühren. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Gebühren nicht „unangemessen“ hoch sein dürfen, aber in der Praxis kosten P-Konten oft zwischen 10 und 20 Euro pro Monat. Vergleichen Sie die Entgeltberichte Ihrer Bank, wenn Sie das Gefühl haben, abgezockt zu werden.

Ja. Die Bank meldet die Umwandlung an die Schufa. Das dient dazu, zu verhindern, dass Sie mehrere P-Konten eröffnen. Wichtig: Der Eintrag an sich ist kein negatives Merkmal wie eine geplatzte Lastschrift, aber er signalisiert anderen Banken natürlich, dass ein Pfändungsrisiko besteht. Das erschwert die Aufnahme von neuen Krediten oder den Abschluss von Mobilfunkverträgen massiv.

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