GdB beantragen: So holst du dir den Schwerbehindertenausweis (ohne Formular-Frust)
Ein Schwerbehindertenausweis (ab einem Grad der Behinderung von 50) kann das Leben deutlich erleichtern: Steuerfreibeträge, Zusatzurlaub, günstigerer Eintritt und ein besserer Kündigungsschutz. Doch der Weg dahin ist oft steinig. Anträge werden abgelehnt oder der GdB fällt viel zu niedrig aus.
Warum? Weil die meisten Antragsteller den entscheidenden Fehler beim Ausfüllen machen. Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie den Antrag richtig stellen und worauf es wirklich ankommt.
Schritt 1: Wo muss ich hin?
Der Antrag läuft über das Versorgungsamt (in manchen Bundesländern auch „Amt für Soziales“). Sie müssen dafür nicht mehr zwingend aufs Amt gehen. Fast alle Bundesländer bieten den Antrag inzwischen online an.
- Googeln Sie einfach: „Schwerbehindertenantrag Online [Ihr Bundesland]“.
- Alternativ können Sie das Papierformular im Bürgerbüro Ihrer Stadt abholen.
Schritt 2: Der häufigste Fehler (Diagnosen vs. Einschränkungen)
Das ist der wichtigste Punkt dieses Artikels. Bitte merken! Das Versorgungsamt interessiert sich nicht primär für Ihre Diagnose (den lateinischen Namen der Krankheit). Es interessiert sich dafür, was Sie im Alltag NICHT mehr können.
Beispiel:
- Falsch (nur Diagnose): „Ich habe Rheuma in den Händen.“ -> Der Sachbearbeiter schaut in eine Tabelle und gibt einen Pauschalwert.
- Richtig (Einschränkung beschreiben): „Ich kann aufgrund der Schmerzen keine Kartoffeln mehr schälen, keine Knöpfe mehr schließen und keine schweren Flaschen öffnen.“ -> Das zeigt die echte Behinderung im Alltag.
Tipp: Legen Sie dem Antrag unbedingt ein eigenes Blatt bei, auf dem Sie genau diese Probleme im Alltag schildern. Ärzte schreiben oft nur Diagnosen in ihre Berichte – ergänzen Sie das Bild!
Schritt 3: Ärzte ins Boot holen
Das Amt untersucht Sie in 95 % der Fälle nicht selbst. Es schreibt Ihre Ärzte an („Befundbericht“). Sprechen Sie vorher mit Ihrem Hausarzt. Sagen Sie ihm, dass Sie den Antrag stellen. Bitten Sie ihn, im Bericht ebenfalls die Funktionseinschränkungen zu betonen, nicht nur die Laborwerte.
Was tun bei Ablehnung?
Lassen Sie sich nicht entmutigen. Viele erste Bescheide fallen zu niedrig aus. Legen Sie innerhalb der Frist (meist 1 Monat) Widerspruch ein und fordern Sie Akteneinsicht. Oft reicht schon eine detaillierte Begründung nach, um den GdB doch noch zu erhöhen.
Fazit
Ein GdB ist kein „Etikett“, sondern ein Nachteilsausgleich, der Ihnen zusteht. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus, beschreiben Sie Ihre Probleme im Alltag ehrlich und ungeschönt – dann klappt es auch mit dem Ausweis.
