Antrag S2410: So füllst du das 22-Seiten-Monster für die Grundsicherung aus (Schritt-für-Schritt)

Du hast dir den Antrag auf Grundsicherung (Formular S2410) heruntergeladen oder vom Amt zugeschickt bekommen? Und jetzt starrst du geschockt auf 22 Seiten Behördendeutsch?

Tief durchatmen! 🛑 Das ist der Moment, an dem die meisten Rentner aufgeben – und genau das darfst du nicht tun.

Die Wahrheit ist: Dieser Antrag ist ein Papiertiger. Von den 22 Seiten sind für den „Normalfall“ oft nur 4 bis 5 Seiten wirklich wichtig. Der Rest sind Fragen für Spezialfälle (z. B. wenn du ein Unternehmen besitzt, Unterhalt an Ex-Partner zahlst oder im Ausland lebst).

Ich zeige dir hier, wie du das „Monster“ zähmst und dir das Geld holst, das dir zusteht.

Dein StatusRegelsatz (Lebensunterhalt)+ Miete & Heizung?
Alleinstehende563 €Ja, werden voll übernommen!
Paare (pro Person)506 €Ja, werden voll übernommen!
Kinder zahlen ab:100.000 € (Jahresbrutto)Vorher zahlt das Amt!

Vorbereitung: Das brauchst du am Tisch

Bevor du den Stift in die Hand nimmst, leg dir diese Unterlagen bereit. Dann geht es schneller:

  • Deinen Personalausweis.
  • Den aktuellen Rentenbescheid.
  • Deinen Mietvertrag und die letzte Erhöhung der Nebenkosten/Heizkosten.
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (meistens verlangt).
  • Belege über Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht – die können oft vom Einkommen abgezogen werden!).

Die „Rotstift-Methode“: Was du ignorieren kannst

Das Formular S2410 deckt alles ab. Auch Dinge, die dich gar nicht betreffen. Die Grundregel lautet: Wo „Nein“ ist, musst du nichts ausfüllen.

Wenn gefragt wird: „Haben Sie Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft?“ und du hast keinen Bauernhof -> Kreuz „Nein“ an und blättere sofort weiter. Du musst dort nichts eintragen. Das spart dir allein schon 5-6 Seiten Stress.


Die wichtigsten Punkte im Durchlauf

1. Persönliche Daten (Ganz am Anfang)

Das ist einfach. Name, Geburtsdatum, Adresse. Wichtig: Gib unbedingt deine Telefonnummer an, auch wenn es freiwillig ist. Wenn der Sachbearbeiter eine kleine Frage hat, kann er anrufen. Wenn nicht, schickt er einen Brief und die Bearbeitung dauert 2 Wochen länger.

2. Die Wohnsituation (Kosten der Unterkunft)

Das ist der wichtigste Teil neben der Rente! Das Amt übernimmt deine „angemessenen“ Wohnkosten.

  • Kaltmiete: Steht im Mietvertrag.
  • Nebenkosten: Müll, Wasser, Hausmeister etc.
  • Heizkosten: Ganz wichtig! Trage hier die aktuellen Vorauszahlungen ein.

Tipp: Wenn du eine Nebenkostennachzahlung erhalten hast, leg die Kopie bei! Auch das übernimmt das Amt oft.

3. Einkommen (Rente & Co.)

Hier trägst du deine Netto-Rente ein. Hast du noch einen Minijob? Trag ihn ein. Achtung: Pflegegeld zählt nicht als Einkommen! Wenn du Pflegegeld bekommst, musst du das zwar oft angeben, aber es darf dir nicht von der Grundsicherung abgezogen werden.

4. Vermögen (Die große Angst)

Viele haben Angst, hier ehrlich zu sein. Aber: Du darfst Vermögen haben! Das sogenannte „Schonvermögen“ liegt für Alleinstehende bei 10.000 Euro. Das heißt: Wenn du 3.000 Euro auf dem Sparbuch für deine Beerdigung oder Notfälle hast, ist das völlig okay. Du bekommst trotzdem Grundsicherung. Verschweige diese Konten nicht (das Amt macht einen Datenabgleich!), sondern gib sie an. Solange du unter 10.000 Euro liegst, passiert dir nichts.

Auto: Ein angemessenes Auto darfst du in der Regel behalten.

5. Unterhalt (Die Kinder)

Hier wird gefragt, ob du Kinder hast. Erinnere dich an das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“: Deine Kinder werden vom Amt erst angeschrieben, wenn der Verdacht besteht, dass sie über 100.000 Euro im Jahr verdienen. Wenn deine Kinder „normal“ verdienen, schreib das dazu oder vermerke: „Einkommen der Kinder vermutlich unter 100.000 €“. Das beruhigt auch die Sachbearbeiter.


Die 3 häufigsten Fallen

⚠️ Falle 1: Versicherungen vergessen Du kannst bestimmte Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat) oft vom Einkommen absetzen. Das heißt: Dein anrechenbares Einkommen sinkt, deine Grundsicherung steigt! Leg die Belege bei.

⚠️ Falle 2: Mündliche Aussagen Verlass dich nie auf das, was jemand am Telefon sagt. Stell den Antrag schriftlich. Nur auf einen schriftlichen Antrag bekommst du einen Bescheid (gegen den man Widerspruch einlegen kann).

⚠️ Falle 3: Lücken lassen Wenn du bei einer Frage unsicher bist, lass sie nicht einfach leer. Schreib lieber ein Fragezeichen daneben oder einen Zettel dazu: „Habe ich nicht verstanden, bitte um Hilfe“. Das Amt hat eine Beratungspflicht!


Fazit: Nur Mut!

Das Formular S2410 ist hässlich, aber es ist der Schlüssel zu deinem Recht. Lass dich von den 22 Seiten nicht einschüchtern. Füll aus, was du weißt. Streich durch, was du nicht hast. Und dann ab damit zur Post oder zum Sozialamt.

Download: 👉 Hier das Formular S2410 direkt bei der Rentenversicherung laden (PDF)

(Hinweis: Der Link führt zur Deutschen Rentenversicherung, die das Formular bereitstellt. Zuständig für die Bearbeitung ist aber dein lokales Sozialamt!)

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