Rente zu klein? Diese 3 Zuschüsse verschenken Rentner oft (obwohl sie ihnen zustehen)
Alles wird teurer: Heizung, Strom, der Wocheneinkauf. Doch die Rente wächst nicht im gleichen Tempo mit. Viele Senioren drehen jeden Euro zweimal um und sparen am Nötigsten. Was viele nicht wissen: Es gibt staatliche Töpfe, die extra für Rentner mit schmalem Budget oder Pflegebedarf gedacht sind.
Das Schlimme daran: Diese Gelder werden oft nicht automatisch ausgezahlt. Man muss sie beantragen. Wer nicht fragt, geht leer aus. Scham ist hier fehl am Platz. Sie haben Ihr Leben lang gearbeitet – diese Unterstützung ist kein Almosen, sondern Ihr Recht.
Hier sind die 3 wichtigsten Zuschüsse, die Sie kennen sollten:
1. Das „neue“ Wohngeld (Wohngeld Plus)
Viele Rentner glauben immer noch: „Ich habe mein Leben lang gearbeitet, ich kriege sowieso kein Wohngeld.“ Das ist oft ein Irrtum. Seit der Reform 2023 wurden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben.
Selbst mit einer Rente von 1.500 € oder mehr kann – je nach Mietstufe Ihrer Stadt – ein Anspruch bestehen. Auch als Eigenheimbesitzer (Lastenzuschuss) können Sie berechtigt sein, wenn die Nebenkosten Sie erdrücken. Tipp: Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde, um die Frist zu wahren. Die genauen Unterlagen können Sie nachreichen.
2. Der Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich)
Sobald Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad haben (schon ab Pflegegrad 1!), stehen Ihnen 125 Euro pro Monat zu. Das nennt sich „Entlastungsbetrag“. Das Geld wird leider nicht einfach aufs Konto überwiesen (deshalb vergessen es viele), sondern es ist eine Erstattung.
Sie können davon zum Beispiel bezahlen:
- Eine Haushaltshilfe (Putzen, Einkaufen).
- Einen Alltagsbegleiter (Spazieren gehen, Vorlesen).
- Die Kosten für eine Tagespflege.
Wenn Sie das Geld dieses Jahr nicht genutzt haben, verfällt es nicht sofort. Es wird angespart und kann bis Mitte des nächsten Jahres noch abgerufen werden. Prüfen Sie Ihre Abrechnungen bei der Pflegekasse!
3. Die Zuzahlungsbefreiung (Die 1%-Regel)
Wer chronisch krank ist (und das sind im Alter leider viele), muss für Medikamente, Physiotherapie und Krankenhausaufenthalte oft viel dazubezahlen. Doch es gibt eine Obergrenze!
Niemand muss mehr als 2 % seines Brutto-Einkommens pro Jahr für Zuzahlungen ausgeben. Der Clou: Für chronisch Kranke sinkt diese Grenze auf 1 %.
Ein Rechenbeispiel: Bei 15.000 € Jahresrente liegt die Grenze bei 150 €. Alles, was Sie darüber hinaus für die Apotheke oder Praxisgebühr ausgegeben haben, bekommen Sie von der Krankenkasse zurückerstattet. Wichtig: Sammeln Sie alle Quittungen! Sie können bei Ihrer Krankenkasse schon jetzt einen Antrag stellen, dass Sie für den Rest des Jahres befreit werden, sobald die Grenze erreicht ist.
Fazit: Prüfen lohnt sich
Lassen Sie kein Geld liegen. Oft scheitert es nur an einem Formular. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder im Bürgerbüro gezielt nach diesen Leistungen. Es ist Ihr Geld.
