Illustration im Graphic Novel Stil: Hand hält Geldscheine mit Aufschrift 347 Euro Pflegegeld monatlich bei Pflegegrad 2.
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Pflegegrad 1 oder 2? So sichern Sie sich 347 € Pflegegeld monatlich

Pflegegrad 1 oder 2? Warum der Bescheid oft eine Enttäuschung ist

Viele Familien freuen sich zunächst über den Bescheid zum Pflegegrad 1. Doch kurz darauf folgt oft der Schock: Es gibt kein Bargeld auf das Konto. Wer den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 oder 2 nicht kennt, tappt schnell in die Kostenfalle.

Die Realität beim Pflegegrad 1 ist ernüchternd. Sie erhalten lediglich den Entlastungsbetrag von 125 €. Dieses Geld wird meist direkt mit Pflegediensten verrechnet. Sie selbst sehen davon oft keinen Cent. Unser Ziel bei Wahrheit Pur ist deshalb klar: Sie müssen den Pflegegrad 2 erreichen. Erst ab dieser Stufe zahlt die Kasse echtes Pflegegeld. Das ist der einzige Weg, um echte finanzielle Freiheit in der häuslichen Pflege zu gewinnen.

2. Die Abrechnungs-Falle: 131 € Gutschein oder 347 € Bargeld?

Der größte Irrtum bei der Einstufung ist der Glaube, dass jeder Pflegegrad automatisch Geld auf das Konto bringt. Das ist beim Pflegegrad 1 leider nicht der Fall. Hier erhalten Sie lediglich den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 €. Man kann sich diesen Betrag wie einen zweckgebundenen Gutschein vorstellen. Er wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern muss für anerkannte Dienstleister wie Putzhilfen, Alltagsbegleiter oder den Hausnotruf verwendet werden. Nutzen Sie diese Dienste nicht, bleibt das Geld ungenutzt bei der Versicherung liegen.

Bei Pflegegrad 2 ändert sich das Spiel komplett. Ab hier haben Sie Anspruch auf das Pflegegeld. Das bedeutet: Die Krankenkasse überweist Ihnen monatlich 347 € zur freien Verfügung. Dieses Geld ist dafür gedacht, die Hilfe durch Angehörige oder Freunde zu entschädigen. Sie entscheiden selbst, wofür Sie es ausgeben.

Zusätzlich öffnet der Pflegegrad 2 die Tür zu massiven weiteren Förderungen, die beim Pflegegrad 1 fast vollständig fehlen:

Leistung (monatlich/jährlich)Pflegegrad 1Pflegegrad 2 (Stand 2026)
Pflegegeld (Barauszahlung)0 €347 €
Entlastungsbetrag131 €131 €
Pflegesachleistung (Pflegedienst)0 €796 €
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege0 €3.539 € jährlich
Wohnumfeld Verbesserungbis 4.000 €bis 4.180 € pro Maßnahme

Wer also in der häuslichen Pflege durch die eigene Familie versorgt wird, geht beim Pflegegrad 1 leer aus. Erst der Sprung zum Pflegegrad 2 sichert die nötige finanzielle Unterstützung von über 340 € im Monat, um den Alltag wirklich zu bewältigen. Bei Wahrheit Pur sehen wir immer wieder: Wer diese Zahlen kennt, kämpft härter für sein Recht – und das zu Recht!


💡 Wahrheit-Pur-Rat: Sind die 347 € Pflegegeld pfändungssicher?

Da uns immer wieder Fragen zur Pfändbarkeit von Pflegeleistungen erreichen, hier die ehrliche Antwort: Pflegegeld ist grundsätzlich nicht pfändbar.

Es handelt sich um eine sogenannte „zweckgebundene Sozialleistung“. Das bedeutet: Das Geld ist dafür da, Ihre Pflege sicherzustellen, und nicht, um alte Schulden zu bezahlen. Das gilt auch für die oft hohen Nachzahlungen, die Sie erhalten, wenn Ihr Widerspruch Erfolg hatte.

Was Sie jetzt tun müssen, um Ihr Geld zu schützen:

  • Das P-Konto nutzen: Wenn Sie eine Kontopfändung haben, lassen Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.
  • Die Bescheinigung (S2410): Die Bank erkennt nicht automatisch, dass es sich um Pflegegeld handelt. Sie benötigen eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO (oft als Bescheinigung s2410 bezeichnet). Diese stellt Ihnen die Pflegekasse, ein Anwalt oder eine Schuldnerberatung aus.
  • Nachzahlungen sichern: Erhalten Sie eine hohe Nachzahlung (z. B. für 6 Monate rückwirkend), übersteigt das oft Ihren monatlichen Freibetrag. Reichen Sie die Bescheinigung der Pflegekasse sofort bei Ihrer Bank ein, damit der Betrag zusätzlich freigestellt wird.

Wahrheit Pur Hinweis: Lassen Sie sich nicht von Inkassobüros oder Bankmitarbeitern verunsichern. Ihr Pflegegeld gehört in die Pflege – und nirgendwo anders hin!


3. Das Punktesystem: Wie Sie die magische Grenze von 27 Punkten knacken

Vergessen Sie alles, was Sie früher über „Pflegeminuten“ gehört haben. Seit der Reform entscheidet allein der Grad der Selbstständigkeit. Der Medizinische Dienst (MD) nutzt dafür das sogenannte NBA (Neues Begutachtungsassessment). Dabei werden Punkte in sechs verschiedenen Lebensbereichen vergeben. Das Ziel für Sie ist klar: Während für den Pflegegrad 1 bereits 12,5 Punkte reichen, benötigen Sie für den Pflegegrad 2 mindestens 27 Punkte. Schon ein halber Punkt weniger bedeutet: Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen, keine echte Hilfe.

Um den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 oder 2 zu Ihren Gunsten zu entscheiden, müssen wir uns ansehen, wie diese Punkte gewichtet werden. Nicht jeder Bereich zählt gleich viel:

  • Modul 1: Mobilität (10 %): Wie gut können Sie sich in der Wohnung bewegen?
  • Modul 2 & 3: Kognitive und psychische Probleme (15 %): Besteht eine Orientierungslosigkeit oder psychische Belastungen?
  • Modul 4: Selbstversorgung (40 %): Das wichtigste Modul! Es geht um Waschen, Anziehen und Essen.
  • Modul 5: Bewältigung von krankheitsbedingten Belastungen (20 %): Umgang mit Medikamenten oder Therapien.
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15 %): Planung des Tagesablaufs und soziale Kontakte.

Der häufigste Fehler beim MD-Besuch ist die falsche Bescheidenheit. Viele Antragsteller neigen dazu, sich am Tag der Begutachtung „zusammenzureißen“. Sie zeigen dem Gutachter, was sie unter Anstrengung noch können, statt ehrlich zu dokumentieren, was im Alltag nicht mehr geht. Wenn Sie dem Gutachter sagen: „Das geht schon noch irgendwie“, verschenken Sie wertvolle Punkte. Bei Wahrheit Pur raten wir immer: Dokumentieren Sie den schlechtesten Tag, nicht den besten. Nur so erreichen Sie die notwendigen 27 Punkte für die 347 € monatlich.

4. Der Joker: Warum Modul 4 über Ihr Pflegegeld entscheidet

Wenn wir uns die Gewichtung ansehen, wird schnell klar: Modul 4 (Selbstversorgung) ist der entscheidende Hebel für den Pflegegrad 2. Mit einer Gewichtung von 40 % fließen die Punkte hier fast viermal so stark in die Endwertung ein wie die Mobilität. Wer hier geschickt und ehrlich dokumentiert, hat den größten Teil des Weges zu den 347 € Pflegegeld bereits geschafft.

In diesem Modul prüft der Gutachter elf konkrete Punkte, darunter:

  • Das Waschen des Körpers und die Zahnpflege.
  • An- und Auskleiden des Ober- und Unterkörpers.
  • Die Nahrungsaufnahme und das mundgerechte Zubereiten von Speisen.
  • Der Toilettengang und die Inkontinenzversorgung.

Oft denken Betroffene: „Ich kann mir das Brot ja noch selbst schmieren.“ Aber die entscheidende Frage für den Pflegegrad ist: Können Sie es täglich, zuverlässig und ohne fremde Hilfe oder Aufforderung? Wenn eine Begleitperson Sie täglich ans Trinken erinnern muss oder Ihnen beim Zuknöpfen der Hemden hilft, sind das bereits Einschränkungen der Selbstständigkeit. Jede kleine Handreichung zählt hier massiv für die Endabrechnung. Bei Wahrheit Pur betonen wir immer wieder: Es geht nicht darum, was theoretisch möglich wäre, sondern was im realen Alltag tatsächlich (nicht mehr) ohne fremde Hilfe funktioniert.

5. Die 26-Punkte-Falle: So wehren Sie sich erfolgreich gegen Fehlurteile

Es ist der Albtraum in der Pflegebegutachtung: Der Bescheid kommt und das Ergebnis lautet „26 Punkte“. Damit fehlen Ihnen exakt 1,0 Punkte für den Pflegegrad 2 und den Anspruch auf die 347 € Pflegegeld. In der Praxis von Wahrheit Pur sehen wir immer wieder, dass solche knappen Ergebnisse kein Zufall sind. Sie sind oft das Resultat einer flüchtigen Begutachtung oder einer unvollständigen Dokumentation der tatsächlichen Einschränkungen.

Wenn Sie in diese „Punkte-Falle“ tappen, ist das kein Grund zur Resignation, sondern der Startschuss für den Widerspruch. Sie haben nach Erhalt des Bescheides genau einen Monat Zeit, um schriftlich zu reagieren.

Hier ist die strategische Vorgehensweise für einen erfolgreichen Widerspruch:

  • Fristwahrender Widerspruch: Schreiben Sie sofort an die Pflegekasse: „Gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich hiermit Widerspruch ein. Eine detaillierte Begründung folgt nach Sichtung des Gutachtens.“ Damit ist die Frist sicher.
  • Gutachten anfordern: Verlangen Sie das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD). Nur wenn Sie schwarz auf weiß lesen, was der Gutachter angekreuzt hat, können Sie die Fehler finden.
  • Fehlersuche in den Modulen: Gehen Sie das Gutachten Punkt für Punkt durch. Hat der Gutachter im Modul 4 (Selbstversorgung) vermerkt, dass Sie sich „selbstständig“ waschen können, obwohl Sie Hilfe beim Ein- und Ausstieg aus der Dusche brauchen? Jeder korrigierte Punkt bringt Sie näher an die 27er-Marke.
  • Zweitbegutachtung: Ein Widerspruch führt oft zu einer erneuten Prüfung durch einen anderen Gutachter. Bereiten Sie sich auf diesen Termin mit einer lückenlosen Dokumentation vor.

Ein Widerspruch ist Ihr gutes Recht und keine „Bettelei“. Statistiken zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bescheide nach einem Widerspruch korrigiert wird. Der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 oder 2 ist rechtlich oft nur ein winziges Detail im Gutachten, aber finanziell bedeutet er den Unterschied zwischen einem leeren Konto und einer monatlichen Unterstützung, die Ihre Pflege zu Hause erst dauerhaft möglich macht. Lassen Sie sich nicht mit 26 Punkten abspeisen, wenn Ihnen die volle Unterstützung zusteht.

Fazit: Warum sich der Kampf um Pflegegrad 2 für jede Familie lohnt

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 oder 2 ist weit mehr als nur eine bürokratische Einstufung. Es ist die Entscheidung darüber, ob Sie als pflegende Angehörige oder Betroffene finanziell allein gelassen werden oder eine echte Unterstützung erhalten. Während der Pflegegrad 1 mit seinem Entlastungsbetrag von 131 € oft nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, bietet der Pflegegrad 2 mit 347 € Pflegegeld und weiteren Leistungen wie der Verhinderungspflege ein stabiles Fundament für die häusliche Pflege.

Lassen Sie sich nicht von komplizierten Formularen oder einem knappen MD-Gutachten abschrecken. Wer seine Einschränkungen in der Selbstversorgung ehrlich und lückenlos dokumentiert, hat gute Chancen, die notwendigen 27 Punkte zu erreichen. Wir von Wahrheit Pur stehen für Transparenz im Pflegesystem: Nutzen Sie Ihr Recht auf Widerspruch und eine faire Begutachtung. Es geht um Ihre Lebensqualität und die Sicherheit Ihrer Versorgung zu Hause.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Pflegegrad-Wechsel

Ja, das Pflegegeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Wenn Ihr Widerspruch erfolgreich ist oder eine Höherstufung genehmigt wird, erfolgt die Auszahlung rückwirkend bis zum Antragsdatum.

Nein. Wenn das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige weitergegeben wird, ist es nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei. Es zählt auch nicht als Einkommen bei der Anrechnung von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld.

Der Entlastungsbetrag bleibt Ihnen zusätzlich erhalten! Sie haben dann also Anspruch auf die 347 € Pflegegeld (Barleistung) UND die 131 € Entlastungsbetrag (Sachleistung für Dienste).

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag entscheiden. Bei einer Höherstufung von Pflegegrad 1 auf 2 kann es durch eine erneute Begutachtung etwas länger dauern, aber die Zahlung erfolgt immer rückwirkend.

Absolut. Ein formloser Brief oder ein Anruf bei der Pflegekasse reicht aus. Wichtig ist nur, dass Sie den Tag des Antrags dokumentieren, da dieser den Beginn Ihres Zahlungsanspruchs markiert.

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2 Kommentare

  1. Guten Tag,
    auf Facebook werben etliche Institutionen, diese schreibe ich seit Anfang Dezember an und habe noch nie eine Antwort erhalten. Jetzt stelle ich mit viel Hoffnung meine Fragen auch an Sie:
    Beraten Sie auch im Ausland lebende Menschen? Wenn Ja, welche Kosten kommen für Beratungen auf mich zu?
    Ich bin Deutsche, 78 Jahre und lebe auf unbestimmte Zeit seit 2019 in Bulgarien. Das, weil meine Rente in Deutschland nicht reichte und ich mit 71 Jahren nicht mehr stark genug war zum Arbeiten.
    Jetzt stellten sich einige Probleme ein, ich benötige Hilfe von Fremden und möchte einen Antrag auf Pflegegeld stellen und möchte um Hilfe dazu bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Margitta Kinsky

    1. Liebe Frau Kinsky,

      erst einmal: Danke für Ihr Vertrauen. Es tut mir leid, dass Sie bisher so viele schlechte Erfahrungen mit unbeantworteten Anfragen machen mussten. Bei Wahrheit Pur lassen wir niemanden im Regen stehen.

      Zu Ihren Fragen:

      Beratung im Ausland: Ja, das Thema betrifft viele Deutsche im EU-Ausland. Da Bulgarien zur EU gehört, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf deutsches Pflegegeld (den sogenannten Export von Pflegeleistungen).

      Kosten: Meine Informationen auf der Webseite, in den Videos und in unserer Gemeinschaft sind für Sie vollkommen kostenlos. Ich bin kein Anwalt, aber ich zeige Ihnen den Weg durch den Behördendschungel.

      Pflegegeld in Bulgarien: Da Sie Ihre Rente aus Deutschland beziehen und dort wahrscheinlich auch krankenversichert sind, ist Ihre deutsche Pflegekasse zuständig. Sie können das Pflegegeld (Geldleistung) auch in Bulgarien beziehen, allerdings keine Sachleistungen (wie einen deutschen Pflegedienst).

      Mein Rat für Ihren ersten Schritt: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Pflegekasse in Deutschland (die ist an Ihre Krankenkasse angegliedert) und fordern Sie das Formular ‚Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt‘ an.

      Ausführliche Informationen finden Sie hier –> https://wahrheitpur.de/pflegegeld-rente-ausland-ratgeber/

      Ich lade Sie außerdem herzlich in unsere Facebook-Gruppe ein: https://www.facebook.com/groups/wahrheitpuradhs. Dort sind viele Menschen in ähnlichen Situationen, die sich gegenseitig unterstützen.

      Wir lassen Sie nicht allein!

      Herzliche Grüße, Wahrheit Pur

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